Wenn ein Arbeitsunfall oder ein Umweltschaden eingetreten ist, dann ist es zu spät!
Wir beraten und unterstützen Sie bei Ihrer Pflicht als Unternehmer, das zu verhindern.
Wir beraten und unterstützen Sie bei Ihrer Pflicht als Unternehmer, das zu verhindern.
Jeder Arbeitgeber ist für die Sicherheit seiner Mitarbeiter und für die Verhütung von Arbeitsunfällen verantwortlich. Er muss Maßnahmen im Bereich Arbeitssicherheit ergreifen, diese in Gefährdungsbeurteilungen dokumentieren und die notwendigen Mittel dafür bereitstellen. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ist er verpflichtet einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. Sicherheitsbeauftragte schriftlich zu bestellen.
Der Umweltschutz rückt bei der unternehmerischen Tätigkeit immer weiter in den Vordergrund. Das gestiegene Umweltbewusstsein und die ständig wachsenden Anforderungen verlangen jederzeit ein umweltorientiertes Handeln. Dies trägt zum Umweltschutz bei, erhöht den betrieblichen Erfolg und eröffnet neue Chancen am Markt.